Deine SEXUELLEN RECHTE SIND MENSCHENRECHTE, die international anerkannt sind und in Österreich sogar in der Verfassung stehen. Die Verfassungsgesetze sind in Österreich die wichtigste Grundlage, um deine Freiheit, deine Sicherheit und deine Gesundheit zu schützen. Die »World Association for Sexual Health« veröffentlichte 1997 die »Erklärung der sexuellen Rechte«. Seit diesem Zeitpunkt müssen deine sexuellen Rechte in Österreich geschützt werden und auch du darfst die sexuellen Rechte deiner Mitmenschen nicht verletzen. Das ist in Österreich Gesetz. Egal, mit welchen kulturellen Traditionen du aufgewachsen bist und egal, welche Traditionen in der eigenen Familie wichtig sind, in Österreich hast du ein Recht auf deine sexuelle Freiheit, Sicherheit und Gesundheit! 

WARUM SIND SEXUELLE RECHTE SO WICHTIG?

Wenn sexuelle Rechte verletzt werden, kann das schwere gesundheitliche bzw. auch soziale/psychische Probleme im Leben der betroffenen Personen verursachen. Wenn einer Person beispielsweise der Zugang zu medizinischen Behandlungen rund um die Geschlechtsorgane verwehrt wird, kann das z.B. Krankheiten zur Folge haben. Auch ein freier Zugang zu (Notfall-)Verhütungsmitteln ist ein Beispiel dafür.

Die sexuellen Rechte junger Menschen werden leider besonders oft dann verletzt, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob oder mit wem jemand eine (sexuelle/romantische) Beziehung führen „darf“. Besonders ältere Personen wie Eltern oder Verwandte denken häufig, sie könnten sich in die privaten Entscheidungen ihrer Kinder einmischen. Doch damit verletzen sie das Menschenrecht ihrer Kinder auf sexuelle Selbstbestimmung und Privatsphäre.

(c) Sora shimazaki (pexels.com)

Wieso sollte man seine sexuellen Rechte kennen? Alle Menschen haben ihre sexuellen Rechte von Geburt an. Und niemand kann sie anderen wegnehmen! Es kann aber sein, dass jemand deine sexuellen Rechte nicht respektiert oder sogar versucht, sie zu verletzen. Damit das nicht passiert, musst du deine sexuellen Rechte kennen! Denn nur dann kannst du sie auch aktiv einfordern – und nur dann weißt du selbst, wie weit du gehen darfst, um die sexuellen Rechte anderer nicht zu verletzten!

© Petra Dobersberger

 

1. Das Recht auf sexuelle Freiheit und Gleichstellung

Sexuelle Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung bedeuten, dass jede Person allein über ihre Sexualität (mit sich und anderen), über ihren Körper und über ihre Beziehungen entscheiden darf. Niemand sonst! Das bedeutet auch, dass jede Person vor sexuellem Zwang, vor sexueller Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch geschützt werden muss. 

2. Das Recht auf sexuelle Autonomie, sexuelle Integrität und körperliche Unversehrtheit

Dieses Recht garantiert die Lust am eigenen Körper, frei von jeder Art von Folter, Verstümmelung und Gewalt. Niemand darf über den Körper eine anderen Person entscheiden oder gewaltvoll mit einem anderen Körper umgehen. Und niemand darf anderen Personen die sexuelle Lust am eigenen Körper verbieten oder Entscheidungen über das Sexualleben anderer treffen.

3. Das Recht auf eine sexuelle Privatsphäre

Dieses Recht garantiert, dass jede Person allein darüber entscheiden darf, wie sie ihr Intimleben (Liebesbeziehungen, Sexualität, Selbstbefriedigung, Freund:innen etc.) gestaltet, solange diese Entscheidungen nicht die sexuellen Rechte anderer Menschen verletzen.

4. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vor dem Gesetz

Dieses Recht garantiert, dass jede Person gesetzlich vor der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft, Tradition, sozialer Schicht, Religion oder Behinderung geschützt werden muss.

5. Das Recht auf sexuelle Lust

Dieses Recht garantiert, dass jede Person ihre sexuelle Lust einschließlich Sex mit sich selbst (=Selbstbefriedigung/Solosex) frei leben darf und diese Lust als Quelle für körperliches, psychisches und spirituelles Wohlbefinden nutzen darf.

6. Das Recht auf Ausdruck sexueller Empfindungen

Jede Person hat das Recht, ihre Sexualität durch Kommunikation, Berührungen, Gefühle und Liebe auszudrücken (sexuelle Äußerungen umfassen mehr als erotische Lust oder sexuelle Handlungen).

7. Das Recht auf freie Partner:innenwahl

Dieses Recht garantiert jeder Person, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst Beziehungen mit anderen Personen eingehen zu dürfen, zu heiraten (oder auch nicht) und sich scheiden zu lassen. Jede Person darf allein entscheiden, mit wem sie diese Beziehungen führt. Niemand darf andere Personen zu einer Ehe oder anderen Beziehungsformen zwingen.

8. Das Recht auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidungen

Jeder Mensch hat das Recht, frei und selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob man Kinder haben möchte oder nicht. Jeder Mensch hat das Recht, die Anzahl möglicher Kinder sowie die Abstände zwischen den Geburten zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht auf ungehinderten Zugang zu Verhütungsmitteln und jeder Mensch hat das Recht, frei, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst über einen Schwangerschaftsabbruch (=Abtreibung) zu entscheiden.

9. Das Recht auf wissenschaftliche fundierte Sexualaufklärung

Alle Menschen haben ein Recht auf sexuelles Wissen/Information und darauf, dass dieses Wissen in einem Prozess unbehinderter Forschung und wissenschaftlicher Ethik gewonnen und in allen gesellschaftlichen Bereichen angemessen verbreitet wird.

10. Das Recht auf umfassende Sexualerziehung

Alle Menschen haben das Recht auf sexuelle Bildung von der Geburt an bis zum Tod – Dieses Recht muss durch den Staat unter Einbeziehung aller sozialen Institutionen (Familie, Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Medizin/Pflege) garantiert werden.

11. Das Recht auf sexuelle Gesundheit

Jeder Mensch hat das Recht auf eine umfassende sexuelle Gesundheitsfürsorge. Dazu zählt die Prävention und Behandlung von Erkrankungen, die Förderung der sexuellen Entwicklung, der Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen sowie die Beratung und Unterstützung bei sexuellen Fragen und Problemen.

SEXUELLE RECHTE SIND UNIVERSALE GRUND- UND MENSCHENRECHTE!

Quelle: Declaration of Sexual Rights 1999
http://www.sexologie.org/sexualrechte.htm

 

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© Petra Dobersberger 2023